WAHLBEKANNTMACHUNG für die Wahl zum 55. Studierendenparlament in KL #KL

06.01.2025 12:01

Wahlbekanntmachung des 55. StuPa Verfasste Studierendenschaft der Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität, Campus Kaiserslautern Die Wahlleitung der verfassten Studierendenschaft der Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität, Campus Kaiserslautern gibt bekannt: 1. Die Wahl zum 55. Studierendenparlament wird von Dienstag, 4. Februar 2025, bis Mittwoch, 5. Februar 2025, durchgeführt. 2. Das Studierendenparlament hat 13 Mitglieder. 3. Wahlberechtigt und wählbar sind die an der Rheinland-Pfälzischen Technischen Universität, Campus Kaiserslautern, eingeschriebenen Studierenden mit Ausnahme der Gasthörerinnen und Gasthörer. 4. Das Wahlrecht kann nur ausüben, wer in das Verzeichnis der Wahlberechtigten eingetragen ist und sich bei der Wahl durch den Studierendenausweis oder einen amtlichen Lichtbildausweis ausweisen kann. Alle Wahlberechtigten können ihr Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wahlberechtigte, die durch körperliche Gebrechen behindert sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, können sich der Hilfe einer Person ihres Vertrauens bedienen. 5. Das Wählen per Vollmacht ist nicht zulässig. 6. Die Wahllokale befinden sich in Gebäude 46 Raum 225 (Medienraum) und in Gebäude 1 im Foyer. Studierende der Fachbereiche Architektur sowie Raum- und Umweltplanung wählen ausschließlich in Gebäude 1. Alle anderen Studierenden wählen im Wahllokal in Gebäude 46. 7. Die Wahllokale haben an beiden Wahltagen jeweils von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr geöffnet. 8. Das Verzeichnis der Wahlberechtigten kann werktags ab Freitag, 27. Dezember 2024, bis zum Ende der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge, also bis Mittwoch, 15. Januar 2025, während der Vorlesungszeit bei Frau Wiens in Gebäude 47, Raum 1120 eingesehen werden. Anträge auf Berichtigung des Verzeichnisses der Wahlberechtigten sind bei Frau Wiens am entsprechend gleichen Ort und in der gleichen Zeit zu stellen. Die Öffnungszeiten sind • freitags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und • an allen anderen Vorlesungstagen von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr. 9. Die Wahlordnung kann zeitlich entsprechend des Verzeichnisses der Wahlberechtigten bei Frau Wiens eingesehen werden. Zusätzlich ist sie auf der Webseite des Studierendenparlaments veröffentlicht. 10. Die Wählerinnen und Wähler haben die Möglichkeit, ihre Stimme mittels Briefwahl oder an der Urne abzugeben. Briefwahl kann bis spätestens Dienstag, 28. Januar 2025 um 15.00 Uhr, schriftlich bei der Wahlleitung oder vertretungsweise im AStA in Gebäude 46, Raum 205/207 beantragt werden; Briefwahl kann darüber hinaus persönlich bei der Wahlleitung bis spätestens Montag, 3. Februar 2025 um 15.00 Uhr beantragt werden. Der Wahlbrief muss spätestens bis 15.00 Uhr am Mittwoch, 5. Februar 2025, bei der Wahlleitung eingegangen sein. Der Wahlbrief kann entweder persönlich beim Wahlleiter abgegeben oder auf dem Postweg zugesandt werden. Maßgebend ist der Zeitpunkt, zu dem der Wahlbrief bei der Wahlleitung eingeht. Die Wahlunterlagen zur Briefwahl werden nur einmal versandt. Bei Verlust kann nur noch an der Urne gewählt werden. 11. Es kann nur mit amtlich hergestellten Stimmzetteln abgestimmt werden. Gleiches gilt bei Briefwahl für Wahlscheine und Umschläge. Kaiserslautern, 27. Dezember 2024 Sebastian Stefan Biniak Wahlleiter für die Wahl des 55. Studierendenparlaments c/o AStA TU Kaiserslautern Erwin-Schrödinger-Straße Gebäude 46, Raum 205 67663 Kaiserslautern Email: wahl@stupa.uni-kl.de