Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bei der Bundestagswahl

11.02.2025 11:46

Sehr geehrte Damen und Herren, wenn Sie bei der Bundestagswahl am 23.02.2025 als Wahlhelferin oder Wahlhelfer eingesetzt sind, können Sie für Montag, den 24.02.2025 unter Fortzahlung des Entgelts freigestellt werden. Wenn Sie an der Zeiterfassung TSWeb teilnehmen, legen Sie bitte einen entsprechenden Nachweis zusammen mit dem Einzelkorrekturbeleg im Dezernat 3 vor. Wenn Sie im Rahmen der festen Arbeitszeit arbeiten, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Sachbearbeitung im Dezernat 3. Für Rückfragen stehen Ihnen die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter des Dezernates 3 an beiden Standorten zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Stephanie Denowell Dezernatsleitung - Personal- Stephanie Denowell