14.02.2025 10:31
Liebe Kolleginnen und Kollegen, hiermit möchten wir Sie über Änderungen bei Dienstreisen im Verfahren zur Beantragung von Entsendebescheinigungen (A1) informieren. Nach den neuen Bekanntmachungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ist es nicht mehr erforderlich, für alle Länder eine Entsendebescheinigung mitzuführen. Die Mitführung einer Entsendebescheinigung ist weiterhin für alle außereuropäischen Länder sowie für Frankreich und Österreich erforderlich. Für diese Länder besteht weiterhin die Pflicht, vor Antritt der Dienstreise eine Entsendebescheinigung zu beantragen. Sollten Sie während einer Dienstreise kontrolliert und zur Vorlage einer Entsendebescheinigung aufgefordert werden, bitten wir Sie, sich umgehend mit dem Dezernat 3 - Personalabteilung - in Verbindung zu setzen. Wir werden die Entsendebescheinigung zur nachträglichen Vorlage anfordern. Dies muss innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen und nur durch Ihre Mitwirkung können mögliche Bußgelder vermieden werden. Eine aktuelle Übersicht der Länder, für die eine Entsendebescheinigung erforderlich ist, finden Sie auf unserer Internetseite. https://rptu.de/fileadmin/ha-3/%C3%9Cbersicht_A1_L%C3%A4nder.pdf Mit dieser Regelung konnte ein Stück Verwaltungsaufwand für alle beseitigt werden und wir danken Ihnen für Ihre Mitarbeit. Für Rückfragen steht das Team der Reisekostenabteilung gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Stephanie Denowell Dezernatsleitung Personal Stephanie Denowell