Neue Verwaltungsverfügung für Bewirtung

21.02.2023 13:51

Sehr geehrte Damen und Herren, nachstehend darf ich Sie informieren, dass es eine neue, für die gesamte RPTU geltende „Verwaltungsverfügung für Bewirtung“ gibt, die ab sofort gilt. Sie finden die Verfügung auf der Serviceseite des Dezernats 2 Finanzen sowie unter folgendem Link: https://rptu.de/fileadmin/ha-2/Formulare/Haushalt/Verwaltungsverf%C3%BCgung_Bewirtungskosten.pdf Bitte wenden Sie sich im Zweifel vor der Planung und Realisierung von Bewirtungen zwecks Beratung an das Dezernat 2, um die Entstehung von Kosten zu vermeiden, die Ihnen möglicherweise nicht erstattet werden können. Für entsprechende Auskünfte sind ansprechbar: RPTU in Kaiserslautern: Simone Flierl, Abt. 2.2 – Haushalt und Steuern (Mail: simone.flierl@rptu.de; Tel.: 0631-205-2222) RPTU in Landau: Reimund Müller, Dez. 2 – Finanzen (Mail: mueller.reimund@rptu.de; Tel.: 06341-280-32220) In Vertretungsfällen wenden Sie sich bitte in Kaiserslautern und in Landau an die an diesen Orten Beschäftigten der Abt. 2.2 – Haushalt und Steuern. Mit freundlichen Grüßen Kurt Sendldorfer Dipl.-Wirtsch.-Ing. Kurt R. Sendldorfer Vertreter des Kanzlers Dezernent Finanzen RPTU Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau Postfach 3049 D-67653 Kaiserslautern T: +49-(0)6 31 - 2 05 38 03 F: +49-(0)6 31 - 2 05 43 80 E: kurt.sendldorfer@rptu.de