Grippeschutzimpfung für Beschäftigte in Kaiserslautern

16.10.2023 08:06

Grippeschutzimpfung für Beschäftigte in Kaiserslautern

Grippeschutzimpfung für Beschäftigte in Kaiserslautern Sehr geehrte Damen und Herren, für die Beschäftigten der RPTU in Kaiserslautern werden am Dienstag, den 17.10.2023, den 24.10.2023, den 07.11.2023 und 21.11.2023 Grippeschutzimpfungen angeboten. Die Impfungen finden in Gebäude 47 Raum 210 von 08.00 bis 12.00 Uhr statt. Eine vorherige Terminabsprache ist nicht notwendig. Die Beschäftigten in Landau erhalten zu gegebener Zeit das Angebot einer Grippeschutzimpfung mit gesonderter Rundmail. Bitte beachten Sie: Das Impfangebot richtet sich ausschließlich an Beschäftigte der RPTU in Kaiserslautern - nicht an Studierende, Beschäftigte der Institute oder abgeordnete Beamtinnen und Beamte, die arbeitsmedizinisch nicht der RPTU angeschlossen sind. Dies gilt auch für ehemalige Beschäftigte, die bereits eine Rente beziehen. Bei akuten Infekten ist die Impfung nicht durchführbar und muss verschoben werden. Nach Empfehlung des Robert Koch-Institutes besteht eine Impfindikation bei intensivem Publikumsverkehr oder Immunschwäche bei chronischen Erkrankungen (z.B. Diabetes mellitus, Nierenschwäche u.a.). Die Impfung schützt nicht vor einer Infektion mit SARS-CoV-2. Der verwendete tetravalente Grippeimpfstoff (Vaxigrip Tetra 2023/2024 . 4-fach) enthält zwei A- und zwei B-Stämme. Die Zusammensetzung folgt einer jährlich aktualisierten Empfehlung der WHO. Aufgrund der erweiterten Zusammensetzung ist mit einer breiteren Abdeckung gegen die zu erwartenden Viren zu rechnen. Bringen Sie zur Grippeschutzimpfung Ihren Impfausweis mit. Nachträglich können keine Bescheinigungen ausgestellt werden. Bitte beachten Sie den Aufklärungsbogen zur Grippeimpfung. Der ausgefüllte Anamnesebogen Grippe- Influenzaimpfung ist mit Beantwortung der Fragen 1-7 zum Termin ebenfalls mitzubringen. Die Formulare finden Sie in der Rubrik „Gesundheit und Sicherheit" unter den Informationen und Downloads auf der Homepage des Dezernats 6 (https://rptu.de/intern/meine-rptu/zentrales/informationen-und-downloads). Und noch ein Hinweis zum Abschluss: In der aktuellen Saison ist die Durchführung von Covid-Impfungen durch Hausärzte sichergestellt. Überdies empfiehlt das RKI die Impfung nur für spezielle Personengruppen. Insoweit besteht aktuell keine Notwendigkeit, Covid-Impfungen anzubieten. Mit freundlichen Grüßen Dr. Justin Fischer Betriebsarzt Arbeits- und Gesundheitsschutz