Teilnahme von Beschäftigten an Arbeitskampfmaßnahmen - ACHTUNG: Gilt NICHT für BEAMTE/INNNEN

17.11.2023 09:01

Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem der Entgelttarifvertrag am 30.09.2023 ausgelaufen ist, verhandeln derzeit die Arbeitgeber- und die Arbeitnehmer/innen-Vertretungen über einen neuen Entgelttarifvertrag. In diesem Kontext ist in nächster Zeit mit Arbeitskampfmaßnahmen zu rechnen. An Arbeitskampfmaßnahmen - einschließlich Warnstreiks und Urabstimmung - während ihrer regulären Arbeitszeit teilnehmende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben innerhalb des Zeitraumes der Teilnahme k e i n e n Anspruch auf Entgeltzahlung. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die an der Gleitzeitregelung und an der Zeiterfassung teilnehmen, sind verpflichtet, beim Betreten beziehungsweise Verlassen der Universität die Zeiterfassung vorzunehmen. Es liegt eine Pflichtverletzung vor, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Zwecke der Teilnahme an einer Arbeitskampfmaßnahme während der Arbeitszeit die Universität verlassen und wieder betreten, ohne dies durch Bedienung der Zeiterfassung zu dokumentieren. Haben sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Rahmen einer Gleitzeitregelung in zulässiger Weise wegen Freizeitnahme aus dem betrieblichen Zeiterfassungssystem abgemeldet und anschließend an einer Protestkundgebung teilgenommen, vermindert sich die vertragliche Sollarbeitszeit und der Entgeltanspruch nicht um die Zeit der Kundgebungsteilnahme. Ein Anspruch der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers auf Nachholung der durch eine Arbeitskampfmaßnahme ausgefallenen Arbeitszeit besteht nicht. Wir bitten Vorgesetzte zu dokumentieren, wer aus ihrem Verantwortungsbereich die Arbeit wegen der Teilnahme an Arbeitskampfmaßnahmen niedergelegt hat und das Dezernat 3 Personal unter Angabe des Namens die genauen Abwesenheitszeiten - abzüglich etwaiger Pausenzeiten - per E-Mail bis s p ä t e s t e n s um 9 Uhr des folgenden regulären Arbeitstages mitzuteilen. Dies gilt für alle Arbeitskampfmaßnahmen in der Zukunft. In Kaiserslautern senden Sie E-Mail bitte an anna.jungboehnlein@rptu.de In Landau senden Sie die E-Mail bitte an personal-ld@rptu.de. Weitere Informationen zur den Rechten und Pflichten der Arbeitnehmer:innen finden Sie unter arbeitskampf.pdf (rptu.de) Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Stephanie Denowell Stephanie Denowell Dezernat 3 Personal Dezernatsleitung -- RPTU Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern Landau Gottlieb-Daimler-Straße Gebäude 47/802 67663 Kaiserslautern T +49 (0) 631 205 2340 E stephanie.denowell@rptu.de