Angebot zur arbeitsmedizinischen Vorsorge „Tätigkeit an Bildschirmgeräten“ für Beschäftigte der RPTU in KL

22.01.2024 11:01

Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der RPTU in Kaiserslautern, auch dieses Jahr bieten wir für Beschäftigte, die einen wesentlichen Teil ihrer Arbeitszeit ein Bildschirmgerät nutzen, arbeitsmedizinische Vorsorgen nach dem Berufsgenossenschaftlichen Empfehlungen „Tätigkeit an Bildschirmgeräten“ (früher Bildschirmarbeitsplatz - G 37) an. Die angebotene Vorsorge dauert ca. 15-20 Minuten und beinhaltet einen Sehtest in Ferne, Nähe und Bildschirmabstand, beidäugiges und Stereosehen, Farbsehen und eine ärztliche Beratung. Bereits vorhandene Sehhilfen sind zu der Untersuchung mitzubringen. Im Anschluss an die Erstuntersuchung sind Nachuntersuchungen in einem Rhythmus von fünf Jahren für Beschäftigte bis zum 40. und von drei Jahren für Beschäftigte über dem 40. Lebensjahr möglich. Die arbeitsmedizinischen Vorsorgen an der RPTU in Kaiserslautern finden beim betriebsärztlichen Dienst in Gebäude 47/210 statt. Wenn Sie das Angebot der Vorsorge „Tätigkeit an Bildschirmgeräten“ annehmen möchten, nutzten Sie bitte das elektronische Formular „Terminanfrage zur arbeitsmedizinischen Vorsorge – „Tätigkeit an Bildschirmgeräten“, dass Sie netzintern über das Dezernat 6 – 6.0 Arbeits- und Gesundheitsschutz ( https://rptu.de/intern/meine-rptu/zentrales/60 ) erreichen können. Unser Team wird sich mit Ihnen anschließend telefonisch in Verbindung setzen. Sie erhalten ca. 8 Tage vor dem Termin per Hauspost eine schriftliche Einladung mit einem Fragebogen, den Sie ausgefüllt zum Termin mitbringen sollten. Die nächsten Vorsorgen sind für Dienstag den 13.02., 27.02., 12.03. und 19.03.2024 geplant und können aber auch noch später im Jahr in Anspruch genommen werden. Die Vorsorgen finden nur dienstags statt. Bitte beachten Sie auch die Hinweise der Personalabteilung bzgl. "Bildschirmarbeitsplatzbrille": https://rptu.de/intern/meine-rptu/personal/informationen-und-downloads. Für Beschäftigte der RPTU in Landau müssen die Vorsorgetermine 2024 mit dem dortigen arbeitsmedizinischen Dienst erst noch festgelegt werden. Dazu erfolgt eine weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen Birgit Munz Leitung Dezernat 6 Zentrales