13.09.2024 11:46
Urlaubsverfall 2024 Urlaub der Beamtinnen und Beamten aus dem Urlaubsjahr 2023 verfällt gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 Urlaubsverordnung am 31. Oktober 2024. Diese beamtenrechtliche Übertragungsfrist wird für die Tarifbeschäftigen der RPTU übertariflich ebenfalls angewendet. Urlaub aus 2023, der nicht bis zum 31. Oktober 2024 vollständig in Anspruch genommen wird, verfällt grundsätzlich ersatzlos. in Vertretung Anna Jung-Böhnlein Dezernat 3 Personal