21.01.2025 12:31
Da keine Wahlvorschläge innerhalb der vorgegebenen Frist eingereicht wurden, wird die Wahl des 55. Studierendenparlaments der RPTU Kaiserslautern gemäß § 15 der Wahlordnung durchgeführt. In § 15 ist geregelt, dass in einem solchen Fall die Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl ohne Bindung an vorgeschlagene Bewerber:innen und ohne das Recht des Kumulierens (Stimmhäufung) stattfindet. Wesentliche Details zur Durchführung: 1. Grundsätze der Mehrheitswahl: * Jede:r Wähler:in hat 13 Stimmen, da 13 Abgeordnete zu wählen sind. * Stimmen können auf die auf dem Stimmzettel aufgeführten Personen oder selbst eingetragene wählbare Personen verteilt werden. * Es dürfen maximal 13 Stimmen vergeben werden, wobei keine Person mehrfach gewählt werden darf. 2. Eintragungen von Personen: * Eigene Eintragungen auf dem Stimmzettel sind zulässig, wenn die Personen eindeutig identifizierbar sind. Angaben wie Name, Fachbereich und ggf. weitere Informationen (z. B. Adresse oder E-Mail-Adresse) sind erforderlich. 3. Wahltermin und -orte: * Datum: Dienstag, 4. Februar 2025, und Mittwoch, 5. Februar 2025 * Uhrzeit: jeweils von 09:00 bis 15:00 Uhr * Wahllokale: * Gebäude 46, Raum 225: Für alle Studierenden außer denen der Fachbereiche Raum- und Umweltplanung sowie Architektur. * Gebäude 1, Foyer: Für Studierende der Fachbereiche Raum- und Umweltplanung sowie Architektur. Weitere Informationen sowie die vollständige Wahlordnung und Wahlbekanntmachung sind online verfügbar. https://www.stupa.uni-kl.de/wahlen Sebastian Stefan Biniak Wahlleiter für die Wahl des 55. Studierendenparlaments c/o AStA TU Kaiserslautern Erwin-Schrödinger-Straße Gebäude 46, Raum 205 67663 Kaiserslautern Email: wahl@stupa.uni-kl.de